„Wenn wir Sie verteidigen, dann mit Herz, Engagement und Verstand.“


Wir kämpfen für Ihr gutes Recht.
Und gegen Ihre Ohnmacht.

Das Strafrecht hat seine eigenen Gesetze. Wir haben den nötigen Durchblick und juristischen Weitblick für Ihre erfolgreiche Strafverteidigung.

Sie brauchen Rechtsbeistand bei einem Ermittlungsverfahren? Bei uns sind Sie in den besten Händen. Weil wir Ihre Sache zu unserer machen. Weil wir Sie und Ihr Problem ernst nehmen. Und weil wir mit all unserer Kraft und unserem geballten Know-how für Ihr gutes Recht einstehen.

Engagiert. Kompetent. Vorurteilsfrei.

Als erfahrene Anwaltskanzlei sind wir in Sachen Strafrecht mit allen Wassern gewaschen und stellen uns eng an Ihre Seite. Wir begleiten Sie souverän durch Ihr Verfahren und geben Ihnen jederzeit eine fundierte und realistische Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Was aber vielleicht noch viel wichtiger ist: Wir nehmen Ihnen Ihre Angst, Unsicherheit und Ohnmacht. Und geben Ihnen ein starkes Gefühl von Selbstwirksamkeit.

Wir sind Ihre Spezialisten rund ums Strafrecht. Lassen Sie uns gemeinsam anpacken und das Bestmögliche für Sie herausholen.
Jetzt Kontakt aufnehmen.

Ermittlungsverfahren sind genau unser Fall.

Weil wir für jedes Verfahren die optimale Strategie ermitteln.

Ob polizeiliche Kontrolle, Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder Wohnungsdurchsuchung – ein Ermittlungsverfahren ist ein einschneidendes Ereignis und kann einen Menschen ganz schön aus der Bahn werfen. Wir fangen Sie auf und machen Sie vom ohnmächtigen Verfahrensobjekt zum aktiven Verfahrenssubjekt.

Dafür ist es enorm wichtig, dass Sie möglichst von Anfang an Ihr Schweigerecht ausüben und uns so früh wie möglich als Rechtsbeistand hinzuziehen. Sobald Sie uns ein Mandat erteilt haben, können wir Akteneinsicht beantragen und Ihnen erste Informationen zum Gegenstand des Verfahrens sowie rechtliches Gehör verschaffen. Grundsätzlich gilt: Je früher wir Sie verteidigen können, desto besser für Sie. Denn ohne Anwalt erhalten Sie nur eingeschränkte Akteneinsicht – ein gravierender Nachteil.

Sobald wir die Akten sichten konnten, geben wir Ihnen eine realistische Einschätzung der Sach- und Rechtslage und entwickeln eine passgenaue Strategie. Dabei ist unser primäres Ziel immer, das Strafverfahren best- und frühestmöglich zu beenden. Und im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis, aufgrund von Geringfügigkeit oder gegen Auflagen zu erreichen.

Alles, damit möglichst keine negativen Folgen in Form von Einträgen im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis zurückbleiben.

Sie brauchen unsere Hilfe?
Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.