
Wir kämpfen für Ihr gutes Recht.
Und gegen Ihre Ohnmacht.
Das Strafrecht hat seine eigenen Gesetze. Wir haben den nötigen Durchblick und juristischen Weitblick für Ihre erfolgreiche Strafverteidigung.
Sie brauchen Rechtsbeistand bei einer Haftsache? Bei uns sind Sie in den besten Händen. Weil wir Ihre Sache zu unserer machen. Weil wir Sie und Ihr Problem ernst nehmen. Und weil wir mit all unserer Kraft und unserem geballten Know-how für Ihr gutes Recht einstehen.
Engagiert. Kompetent. Vorurteilsfrei.
Als erfahrene Anwaltskanzlei sind wir in Sachen Strafrecht mit allen Wassern gewaschen und stellen uns eng an Ihre Seite. Wir begleiten Sie souverän durch Ihr Verfahren und geben Ihnen jederzeit eine fundierte und realistische Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Was aber vielleicht noch viel wichtiger ist: Wir nehmen Ihnen Ihre Angst, Unsicherheit und Ohnmacht. Und geben Ihnen ein starkes Gefühl von Selbstwirksamkeit.
Wir sind Ihre Spezialisten rund ums Strafrecht. Lassen Sie uns gemeinsam anpacken und das Bestmögliche für Sie herausholen.
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Haftsachen sind genau unser Fall.
Weil ohne Freiheit alles nichts ist.
Haftsachen zählen zu den komplexesten rechtlichen Ausnahmesituationen, in die ein Mensch geraten kann – mit dramatischen Auswirkungen auf das gesamte Leben und soziale Umfeld. Als Anwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet wissen wir, wie herausfordernd und belastend Haftaufenthalte sind. Für Betroffene. Und Angehörige.
Als Wahl- oder Pflichtverteidiger haben wir uneingeschränkten Zugang zum Inhaftierten. Wir versorgen Angehörige mit ersten Informationen aus der Haft, nehmen Angst und Unsicherheit, helfen bei der Kontaktaufnahme zum Beschuldigten und geben praktische Tipps.
Haftsachen sind ein ganz eigener Kosmos des Strafrechts. Alles ist extrem zeitaufwändig, betreuungs- und beratungsintensiv. Der Druck ist hoch und die Nerven liegen oft blank. Als erfahrene Anwaltskanzlei für Haftsachen wissen wir, wie wichtig die Haftprüfung und die Haftbeschwerde sind. Beides muss unter hohem Zeitdruck sehr sorgfältig vorbereitet werden.
Primäres Ziel ist die Aufhebung des Haftbefehls oder zumindest die Außervollzugsetzung gegen Auflagen. So muss der Beschuldigte das Strafverfahren nicht hinter Gittern führen und kann außerhalb der Gefängnismauern auf die Hauptverhandlung warten. Dabei behalten wir natürlich immer das Verfahren in der Hauptsache im Blick. Und stellen die nötigen Weichen für den Weg zurück in die Freiheit.
Wir haben in den letzten Jahren schon viele Mandanten durch diesen hoch komplexen Prozess begleitet und erfolgreich verteidigt. Unser erfahrenes Team gewährleistet eine umfassende und fundierte Beratung und Vertretung in allen Phasen des Verfahrens.
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Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.