Wir kämpfen für Ihr gutes Recht.
Und gegen Ihre Ohnmacht.
Das Strafrecht hat seine eigenen Gesetze. Wir haben den nötigen Durchblick und juristischen Weitblick für Ihre erfolgreiche Strafverteidigung.
Sie brauchen Rechtsbeistand bei einer Pflichtverteidigung? Bei uns sind Sie in den besten Händen. Weil wir Ihre Sache zu unserer machen. Weil wir Sie und Ihr Problem ernst nehmen. Und weil wir mit all unserer Kraft und unserem geballten Know-how für Ihr gutes Recht einstehen.
Engagiert. Kompetent. Vorurteilsfrei.
Als erfahrene Anwaltskanzlei sind wir in Sachen Strafrecht mit allen Wassern gewaschen und stellen uns eng an Ihre Seite. Wir begleiten Sie souverän durch Ihr Verfahren und geben Ihnen jederzeit eine fundierte und realistische Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Was aber vielleicht noch viel wichtiger ist: Wir nehmen Ihnen Ihre Angst, Unsicherheit und Ohnmacht. Und geben Ihnen ein starkes Gefühl von Selbstwirksamkeit.
Wir sind Ihre Spezialisten rund ums Strafrecht. Lassen Sie uns gemeinsam anpacken und das Bestmögliche für Sie herausholen.
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Pflichtverteidigung ist genau unser Fall.
Weil jeder Mensch eine starke Verteidigung verdient.
Mit Blick auf unser Anwaltsethos bietet unsere Kanzlei auch ein begrenztes Kontingent an Pflichtverteidigungen an. Es ist sicher kein Geheimnis, dass die Pflichtverteidigung nicht den allerbesten Ruf genießt. Trotzdem gilt für unsere Kanzlei der unverrückbare Grundsatz, dass wir auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung immer engagiert und bestmöglich im Sinne unserer Mandanten handeln.
Mit uns als Pflichtverteidiger können Sie auf eine fundierte Basisverteidigung vertrauen. Ohne Wenn und Aber. Mit allem, was dazu gehört: eine umfassende Aktenkenntnis, ausführliche Beratung sowie eine aktive Verteidigung in der Hauptverhandlung.
Denn wir sind der felsenfesten Überzeugung, dass jeder Mensch eine qualitativ hochwertige Verteidigung verdient. Unabhängig von den Umständen, die zu einer Pflichtverteidigung führen.
Sollten weitere Leistungen nötig sein, die über das hinausgehen, was von der Gebühr für eine Pflichtverteidigung abgedeckt wird, können wir diese gerne gegen eine gesetzlich zulässige Zuzahlung erbringen. Da unsere Kanzlei nicht von Pflichtverteidigungen abhängig ist, garantieren wir unseren Mandantinnen und Mandanten eine unabhängige und engagierte Mandatsführung, die darauf abzielt, eine optimale Verteidigung sicherzustellen.
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Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.