„Wenn wir Sie verteidigen, dann mit Herz, Engagement und Verstand.“


Im Falle des Falles.

Strafrecht ist Recht, das sich gegen Sie richten kann.

Auf der einen Seite haben Sie dann die Staatsmacht gegen sich. Es wird ermittelt, angeklagt und vielleicht sogar schuldig gesprochen.

Aber.

Dem gegenüber stehen Sie und Ihre Rechte. Zum einen gilt für Sie wie für jedermann die Unschuldsvermutung. Sie sind in jeder Hinsicht unschuldig, bis ein Gericht Sie rechtskräftig schuldig gesprochen hat.

Und Sie haben das Recht auf die bestmögliche Verteidigung – durch den Verteidiger Ihrer Wahl. Aufgabe Ihres Beistandes ist es, alle Versuche abzuwehren, Ihnen Schuld nachzuweisen.

Unsere dringende Empfehlung.

Solange Sie keinen Verteidiger an Ihrer Seite haben, sagen Sie nichts. Lassen Sie Ihren Strafverteidiger für Sie reden oder auch schweigen.

Denn was immer Sie aussagen, kann zuerst einmal gegen Sie verwendet werden. Es kann Ihnen auf eine Art schaden, die Sie überhaupt nicht vorhersehen konnten. Sagen Sie besser nichts.

0721 986 149 64-9.

Der zweite gute Rat ist der, sich so früh wie möglich einen versierten Strafverteidiger an die Seite zu holen.

Unsere Mandantinnen und Mandanten erreichen uns deshalb jederzeit über die Erste-Strafrechts-Hilfe-Nummer unserer Kanzlei: 0721 986 149 64-9. Oder zu regulären Zeiten über die Zentrale:  0721 986 149 64-0.


Spezielles Recht braucht den Spezialisten.

Wir sind auf Strafrecht – auf das Recht, das Sie bestrafen kann – spezialisiert. Wir, das sind die Rechtsanwälte Stephanie Pinter und Oliver Maier. Wir machen nichts anderes, als Klientinnen oder Klienten beizustehen, die mit dem Strafrecht in Konflikt kommen. Unser Spektrum umfasst allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel­strafrecht, Ermittlungsverfahren, Pflichtverteidigung, Haftsachen sowie Revisionsrecht. Auch bei Wirtschafts- und Staatsschutzsachen, Opfervertretung oder Kapitalverbrechen ist die Kanzlei Oliver Maier versiert. Gerade in diesen Fällen gilt: Das alles ist sehr spezielles Recht, dem Sie ohne einen erfahrenen Strafverteidiger – aus Unkenntnis – schlichtweg ausgeliefert sind. Und das endet in aller Regel nicht gut für Sie.

Weil Strafe nicht gleich Strafe ist.

Für das deutsche Strafrecht und dessen Strafzumessung gilt, dass es im Falle einer Verurteilung einen Strafrahmen mit Mindest- und Höchststrafe gibt.
Aufgabe der Verteidigung ist es deshalb, alles zu entkräften, was strafverschärfend gegen Sie vorgebracht wird, und selbst alles vorzutragen, was sich strafmildernd auswirken kann.
In anderen Fällen ist es ein zentrales Ziel der Verteidigung, die Strafaussetzung zur Bewährung zu erreichen. Dafür braucht es neben Fachwissen – sicher auch – Erfahrung und Verhandlungsgeschick.

Sowohl unsere Ausbildung als auch unser beruflicher Werdegang zielten von Anfang an auf das Strafrecht und auf die Strafverteidigung. Und auch das derzeitige, über das Berufliche hinausgehende Engagement hat Strafrecht im Fokus: Als Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist die Kanzlei Oliver Maier aktiv in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV und engagiert sich im Strafverteidigernotdienst des Anwaltvereins.

Was den guten Strafverteidiger auszeichnet.

Er sollte zu 150 % Ihr Verteidiger sein und sich für Sie einsetzen: mit Herz und Sachverstand. Darüber hinaus muss er jedoch ebenso Ihr Anwalt und Jurist sein, mit anwaltlicher Kompetenz und juristischem Weitblick. Wenn all dies zutrifft, sind Sie in guten Händen – wie bei uns und unserer Kanzlei.

Nehmen Sie direkt Kontakt auf – zu Ihrem Strafverteidiger.

Wann immer Sie uns und unsere Kanzlei brauchen – wir sind für Sie da: werktags zu den üblichen Kanzleizeiten und zu allen anderen Zeiten über die Erste-Strafrechts-Hilfe unserer Kanzlei.